Finanzierungsmöglichkeit

"Ohne Moos nix los" heißt es im Volksmund. Wer sich für einen neuen Bildungsweg entscheidet, muss sich natürlich mit der Frage nach Finanzierung auseinandersetzen. Hier finden Sie deshalb die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Tipp: Bei der Steuererklärung ist Schulgeld gemäß § 10 Abs.1, Nr. 9 EstG zu 30 % als Sonderausgabe absetzbar!

"Schüler-BAföG"

"BAföG" steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz" und ist eine staatliche Leistung, welche SchülerInnen und Studierende während ihrer Ausbildungszeit fördern soll. Häufig wird BAföG mit einem Studium an der FH oder einer Universität verbunden - aber auch SchülerInnen können sich durch BAföG fördern lassen! Umgangssprachlich ist dann vom sogenannten "Schüler-BAföG" die Rede.

Für einen Erhalt von Schüler-BAföG sind folgende Voraussetzungen wichtig:

  • Sie sind jünger als 30 Jahre
  • Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern
  • Sie absolvieren eine vollschulische Ausbildung oder ein Fachschulstudium, welches Sie nicht aus eigenen, finanziellen Mitteln bestreiten können
Der Vorteil: Im Gegensatz zum "regulären" BAföG für Studierende müssen Sie Schüler-BAföG nicht zurückzahlen!

Treffen diese Punkte auf Sie zu? Möchten Sie Schüler-BAföG beantragen, dann müssen Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung wenden und einen "Antrag auf Ausbildungsförderung" stellen. Einen gesonderten "Schüler-BAföG-Antrag" gibt es in dem Sinne nicht.

Aufstiegs-BAföG/ Meister-BAföG

Die oben genannten Punkte treffen auf Sie zu, aber Sie haben das 30. Lebensjahr bereits erreicht? Dann qualifizieren Sie sich vielleicht für das Aufstiegs-BAföG, welches früher noch "Meister-BAföG" hieß.
Für einen Erhalt von Aufstieg-BAföG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie haben bereits einen Berufsabschluss oder eine vergleichbare Qualifizierung mit Berufserfahrung
  • Ihr neuer Abschluss ist höher als der, den Sie bereits besitzen
  • Ihre Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen

Auch für diese Leistung müssen Sie sich an das örtlich zuständige Förderamt wenden.
Achtung: Trotz der ähnlichen Namen ist der Antrag für Aufstiegs-Bafög ein anderer als der für Schüler-BAföG! Möchten Sie Aufstiegs-BAföG beantragen, muss ein sogenannter "Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung" ausgefüllt werden.

Kindergeld während der Ausbildung

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, welche nicht nur für Minderjährige gewährt wird - sie kann bis zum 25. Lebensjahr erbracht werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie das erste Mal eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. ein Studium absolvieren. Auch, wenn Sie bereits eine zweite Ausbildung machen und dabei bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten, kann - unabhängig von Ihrem Gehalt - Kindergeld bezogen werden.
Sind Sie unter 25 Jahren und möchten bei uns ein Fachschulstudium oder eine Ausbildung absolvieren, wird Kindergeld also weiter bzw. wieder gezahlt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur.

Bildungskredit

Sie sind weder BAföG- noch kindergeldberechtigt? Dann kommt für Sie unter Umständen ein zinsgünstiger, staatlicher Bildungskredit in Frage. Anders als beim BAföG besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen Bildungskredit. Studierende, welche diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich zudem in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden.

Für einen Bildungskredit müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie dürfen höchstens 36 Jahre alt sein
  • Wenn Sie Schüler bzw. Schülerin sind: Sie verfügen bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss oder Sie befinden sich im letzten bzw. vorletzten Jahr Ihrer schulischen Ausbildung
  • Wenn Sie Student bzw. Studentin sind: Sie verfügen bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang oder Sie haben die Zwischenprüfung bzw. den ersten Teil Ihres Studienganges bereits bestanden oder es liegt eine Erklärung der Ausbildungsstätte vor, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes .

Noch Fragen?

Wir kennen uns mit den Modalitäten und möglichen, weiteren Förderungsmöglichkeiten aus. Kontaktieren Sie uns und erfragen Sie Ihre Möglichkeiten!

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